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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2017 - L 4 KR 382/16   

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https://dejure.org/2017,96495
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2017 - L 4 KR 382/16 (https://dejure.org/2017,96495)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.06.2017 - L 4 KR 382/16 (https://dejure.org/2017,96495)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - L 4 KR 382/16 (https://dejure.org/2017,96495)
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  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in Hilfsmittelverzeichnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2017 - L 4 KR 382/16
    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V für die Kniebewegungsmaschine als Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Hilfsmittel, die zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung eingesetzt werden und untrennbar mit einer "neuen" Behandlungsmethode verbunden sind, sind erst nach einer positiven Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) von der Leistungspflicht der GKV umfasst (BSG, Urt. v. 08.07.2015, Az: B 3 KR 6/14 R, Rn. 11ff., zit. nach juris).

    Eine solche Empfehlung wurde für die CPM-Bewegungsmaschine bis zum 12.03.2014 nicht abgegeben (nach Feststellung des Bundessozialgerichts bis zum 08.07.2015, vgl.: BSG, Urt. v. 08.07.2015, Az: B 3 KR 6/14 R, Rn. 28, zit. nach juris).

    Der Begriff der "Behandlungsmethode" beschreibt eine medizinische Vorgehensweise, der ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liegt, das sie von anderen Therapieverfahren unterscheidet, und das ihre systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (siehe hierzu und im Folgenden: BSG, Urt. v. 08.07.2015, Az: B 3 KR 6/14 R, Rn. 20mwN, zit. nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 4929/07

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - kein Kostenerstattungsanspruch für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2017 - L 4 KR 382/16
    Diese Grundsätze beanspruchen auch Geltung für die CPM-Bewegungsmaschinen, da diese auch ohne Anleitung und Kontrolle betrieben werden sollen (vgl. hierzu auch: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.06.2010, Az: L 5 KR 4929/07, Rn. 49ff., zit. nach juris).
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